Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD
116 "Logistikpark A 2" in der Stadt Bergkamen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Osten:
durch die Töddinghauser Straße von der Bundesautobahn A 2 bis zur Einmündung in
die B 61/Lünener Straße
im Südwesten:
durch die B 61/Lünener Straße bis zur Anschlussstelle Kamen / Bergkamen der
Bundesautobahn A 2
im Norden:
durch die Ostseite der BAB-Anschlussstelle Kamen / Bergkamen und die
Südseite der Bundesautobahn A 2 bis in
Höhe der Töddinghauser-Straßen-Brücke.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage, die Bestandteil
des Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.
2. Der
Rat der Stadt Bergkamen billigt das städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan
Nr. WD 116 "Logistikpark
A 2".
Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis die frühzeitige
Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Bürgerbeteiligung soll in Form einer
Bürgerversammlung erfolgen