Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bergkamen mit der Festlegung des Schutzzieles:
Die
erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von
8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.
Eine
weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionsträgern soll innerhalb
von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.
Diese
Vorgaben sollen in mindestens 90% der Einsätze eingehalten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut die Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Absatz 1 Satz 2 FSHG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.