Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 “Wasserstadt Aden” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
-
im Norden:
durch die Südseite des Datteln-Hamm-Kanals von der Westseite des Heiler
Kirchwegs bis zur Ostseite der Jahnstraßenbrücke
-
im Osten:
durch die Ostseite der Jahnstraße/L 821 von der Brücke über den
Datteln-Hamm-Kanal bis zur Bahntrasse
-
im Süden:
durch die Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn vom Bahnübergang Jahnstraße bis
zur Südseite der Rotherbachstraße, von dort entlang der Südseite der
Rotherbachstraße bis zur Nordseite des Stellwerks, weiter in einer gedachten
Linie von ca. 90 m Länge parallel zur Nordseite des Stellwerks weiter
-
im Westen:
durch eine gedachte Linie ca. 50 m parallel zu den Nordostseiten der
Grundstücke Ägypten 28, Ägypten 25 und 27 und Rotherbachstraße 133 bis zur
Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg, von dort auf der Ostseite des
Heiler Kirchwegs bis zum Datteln-Hamm-Kanal
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage, die Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Rahmenplan als planerisches Konzept zum Bebauungsplan Nr. OA 120 “Wasserstadt Aden”
Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass in diesem Bereich der Flächennutzungsplan ebenfalls geändert werden muss. Dies wird durch eine Einzeländerung geschehen, da aus Zeitgründen die generelle Neuerstellung des FNP nicht abgewartet werden kann. Diese Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung abgestimmt.