Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 “Wasserstadt Aden” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden:
durch die Südseite des Datteln-Hamm-Kanals von der Westseite des Heiler Kirchwegs bis zur Ostseite der Jahnstraßenbrücke

-          im Osten:
durch die Ostseite der Jahnstraße/L 821 von der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Bahntrasse

-          im Süden:
durch die Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn vom Bahnübergang Jahnstraße bis zur Südseite der Rotherbachstraße, von dort entlang der Südseite der Rotherbachstraße bis zur Nordseite des Stellwerks, weiter in einer gedachten Linie von ca. 90 m Länge parallel zur Nordseite des Stellwerks weiter

-          im Westen:
durch eine gedachte Linie ca. 50 m parallel zu den Nordostseiten der Grundstücke Ägypten 28, Ägypten 25 und 27 und Rotherbachstraße 133 bis zur Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg, von dort auf der Ostseite des Heiler Kirchwegs bis zum Datteln-Hamm-Kanal

 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage, die Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.

 

2.      Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Rahmenplan als planerisches Konzept zum Bebauungsplan Nr. OA 120 “Wasserstadt Aden”

 

 

 

 

 

 


Städt. Baudirektor Styrie stellt die Verwaltungsvorlage ausführlich vor.

Sowohl die Vertreter der SPD- als auch der CDU-Fraktion erklären ihre uneingeschränkte Zustimmung zu diesem Projekt, das eines der wichtigsten Planungsvorhaben der letzten Jahre in Bergkamen darstellt.

Stadtverordneter Grziwotz erklärt für die Fraktion Grüne/GAL, dass diese ebenfalls der Vorlage zustimmen werden. Seine Fragen bezüglich der Eingriffsbelastung und der Untersuchungen über Bodenverunreinigungen werden vom Städt. Baudirektor Styrie direkt beantwortet.

 

Die Fragen des beratenden Mitgliedes Flieger der Fraktion BergAuf bezüglich der Bodenbelastung durch Hydrauliköl und Lärmbelastung durch die Hamm-Osterfelder-Bahn werden vom Städt. Baudirektor Styrie bzw. dem Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass Verunreinigungen durch Öl nicht vorliegen. Die Lärmbelastung wird verringert, da zur Bahn hin nur eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Bezüglich des städt. Eigenanteiles an den Investitionen regt das beratende Mitglied Flieger an, diese durch einen Investor abzulösen.