Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Bürgermeister führt den Stadtverordneten Michael Klostermann gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW S. 380), in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben.