Stadtverordneter Kötter von der CDU-Fraktion fragt an, inwieweit die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung im Gebiet Kamer Heide aufrecht erhalten bleiben, vor dem Hintergrund, dass die Straßen aufgrund der durchgeführten Baumaßnahmen über einen längeren Zeitpunkt nicht gereinigt werden konnten.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck antwortet, dass eine entsprechende Regelung in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren enthalten ist. Danach wird es für die Zeit der Nichtreinigung eine Erstattung geben. Der Bescheid für das Jahr 2008 ist als Vorauszahlungsbescheid zu sehen und somit von dem Erstattungsvorgang zu trennen.