Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2

Beschluss:

 

1.      Die Stadt Bergkamen erhebt keine Einwendungen gegen die Haushaltssatzung 2008 des Kreises Unna.

2.      Der Abschluss einer Stundungsvereinbarung erfolgt nicht. Der an den Kreis Unna zu zahlende Betrag (Altfehlbeträge) ist im Rahmen des eigenen Liquiditätsportfolios bereitzustellen.

 


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck begründet die Verneinung für den Abschluss einer Stundungsvereinbarung damit, dass eine Finanzierung über eigene Kassenkredite wirtschaftlicher ist.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt geht insbesondere auf die explosionsartige Steigerung der Fehlbeträge von 2002 auf 2003 ein. Für ihn liegen die Gründe in erster Linie in der Einführung der sogenannten „Hartz-Gesetze“.