Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Kaufm. Werkleiter SEB Mecklenbrauck geht in seiner kurzen Begründung auf die unterschiedliche Entwicklung der Gebühren bei der Berechnung nach Frischwasser (Senkung) bzw. Niederschlagswasser (Erhöhung) ein. Bergkamener Familien werden durch diese Regelung eher entlastet.

 

Insgesamt sieht er bezüglich des Beitrages an den Lippeverband den Höhepunkt der Gebühren für erreicht an, da die wichtigsten Vorfluter wie Kuhbach, Spulbach und Heidegraben inzwischen fertiggestellt sind.