Beschluss: Kenntnisnahme

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im dort anhängigen Eilverfahren 10 B 1560/07.NE durch Beschluss vom 25.10.2007 den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. WD 102 “Gewerbepark B 61/Ostfeld” bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag ausgesetzt hat. Aus der Begründung des Beschlusses kann entnommen werden, dass der Bebauungsplan aus Sicht des OVG an formalen Fehlern leidet. Ein Bauantrag darf daher bis auf weiteres nicht beschieden werden. Aufgrund der durch das Gericht festgestellten Mängel muss von einer Unwirksamkeit des Bebauungsplanes ausgegangen werden. Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters geht sodann im Einzelnen auf die Begründung des Beschlusses ein. Abschließend teilt er als Schlussfolgerung mit, dass die daraus resultierenden Verfahren kurzfristig eingeleitet werden sollen und das Ziel, an der B 61 ein neues GE-Gebiet zu schaffen, selbstverständlich bestehen bleibe. Hierbei sei auch eine intensive Beteiligung der Nachbarstadt Kamen vorgesehen. Die Verwaltung werde über die weiteren Verfahrensschritte informieren.

 

Anschließend findet eine rege Diskussion statt, an der sich die Stadtverordneten Sparringa, Herdring, Mittmann, Frau Middendorf sowie Engelhardt beteiligen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zum Verfahrensstand des Bebauungsplanes WD 102 “Gewerbepark B 61/Ostfeld” zur Kenntnis.