Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Satzungsentwurf und beschließt die neue Baugestaltungssatzung Schönhausen entsprechend Anlage 1 gem. §§ 7 und 41 GO NRW sowie § 86 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 5 BauO NRW.

 

Die bisherige Baugestaltungssatzung Schönhausen vom 14.07.1998 wird aufgehoben und tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.


Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen und Verkehr Kerner geht in seiner Einführung kurz auf die Gründe ein, die die Änderung der Baugestaltungssatzung „Schönhausen“ notwendig gemacht haben. Er fordert die Verwaltung auf, im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise in Zukunft Verstöße gegen die heute zu beschließende Satzung zu ahnden. In diese Forderung schließt er auch Altfälle, aber auch andere Satzungen mit ein.

 

Bürgermeister Schäfer weist auf eine redaktionelle Änderung im Satzungsentwurf unter § 4 Abs. 3 Ziffer 4 hin. Hier muss es anstelle des Satzes “Rollladenkästen dürfen nur von außen sichtbar sein” richtigerweise wie folgt lauten:

 

„Rollladenkästen dürfen nicht von außen sichtbar sein.“

 

Für Stadtverordneten Herdring von der SPD-Fraktion war Ziel der Satzungsänderung, dass die Siedlung ihr Gesicht behalten soll. Dieses Ziel ist durch den jetzt vorliegenden Satzungsentwurf seiner Meinung nach erreicht. Im Hinblick auf das vom Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen und Verkehr Kerner Gesagte führt Stadtverordneter Herdring aus, dass Probleme mit entsprechendem Fingerspitzengefühl angegangen werden sollen.

 

Letztlich weist er auf den in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr gestellten Antrag der SPD-Fraktion zum „Sonderprogramm Fassadenrenovierung“ hin.

 

Zuständiger Beigeordneter Dr.-Ing. Peters teilt aufgrund der Ausführungen des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen und Verkehr Kerner mit, dass auch in der Vergangenheit in Einzelfällen Verstöße geahndet worden sind.