Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen stimmt der in der Einwohneranregung beantragten Reduzierung der Osterfeuer auf ein Feuer je Stadtteil sowie der gebührenfreien Grünschnittannahme am Wertstoffhof nicht zu. Zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Sinne der Einwohneranregung wird eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.


Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Pufke werden die beiden Tagesordnungspunkte 4 und 5, die sich beide inhaltlich mit dem Thema der Brauchtumsfeuer in Bergkamen befassen, gemeinsam beraten.

 

Technischer Angestellter Busch stellt die Vorlagen der Verwaltung vor.

Zunächst stellt er dar, aus welchen Gründen den Anträgen der Einwohneranregung zur Reduzierung der Osterfeuer auf ein Feuer je Stadtteil sowie der gebührenfreien Grünschnittannahme am Wertstoffhof nicht gefolgt werden sollte.

Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, auch im Sinne der Einwohneranregung, eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern zu erlassen. Zur Beibehaltung der Brauchtumspflege sollen Vereine, Verbände, Glaubensgemeinschaften, aber auch nachbarschaftliche Gemeinschaften weiterhin die Möglichkeit erhalten, ein Brauchtumsfeuer durchzuführen. Gleichzeitig soll aber der missbräuchlichen Durchführung von Osterfeuern zur Abfallentsorgung, auch durch die Festsetzung von Mindestabständen, entgegen gewirkt werden.

 

Stadtverordneter Vogt sieht in der vorgelegten ordnungsbehördlichen Verordnung eine Möglichkeit, dem Missbrauch von Osterfeuern zu begegnen und einen tragbaren Kompromiss für die zukünftige Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern.

 

Stadtverordnete Middendorf unterstützt den Erlass der Verordnung, die in ihrer Tendenz der Einwohneranregung entspricht. Sie weist darauf hin, dass neben den organisierten Vereinen auch die bisherigen traditionellen nachbarschaftlichen Gemeinschaften, bei Einhaltung der übrigen Vorgaben, ihr Brauchtumsfeuer durchführen können.

 

Stadtverordenter Wehmann hält angesichts der Zahl der Osterfeuer der vergangenen Jahre eine Reduzierung für erforderlich und hofft, dass die Anwendung der Verordnung zu diesem Ziel führen wird.