Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Bergkamen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Satzungsentwurf und beschließt die neue Baugestaltungssatzung Schönhausen entsprechend Anlage 1 gem. §§ 7 und 41 GO NRW sowie § 86 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 5 BauO NRW.

 

Die bisherige Baugestaltungssatzung Schönhausen vom 14.07.1998 wird aufgehoben und tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er weist hierbei darauf hin, dass es sich bei der jetzigen Fassung des Satzungsentwurfes um eine einstimmige Empfehlung des Interfraktionellen Arbeitskreises handelt. Ferner teilt er mit, dass der überarbeitete Satzungsentwurf urlaubsbedingt leider noch nicht mit der Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft Schönhausen besprochen werden konnte. Aufgrund der mit ihr geführten Vorgespräche könne man jedoch davon ausgehen, dass diese die vorgesehenen Satzungsregelungen mittragen werde.

 

Techn. Angestellter Boden weist sodann auf eine redaktionelle Änderung im Satzungsentwurf unter § 4 Abs. 3 Ziff. 4 hin. Hier muss es anstelle des Satzes “Rollladenkästen dürfen nur von außen sichtbar sein” richtigerweise wie folgt lauten:

 

Rollladenkästen dürfen nicht von außen sichtbar sein.