Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498), von Bürgermeister Schäfer und Stadtverordneter Middendorf am 16. Mai 2007 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:

 

„Die Zustimmung für folgende außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird erteilt:

 

1.      Für die Einrichtung des Selbstlernzentrums bei der Buchungsstelle 04.25.05.0248.7839 eine außerplanmäßige Auszahlung von 28.600,- Euro. Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung (Landeszuweisung) i. H. v. 14.300,- Euro bei der Buchungsstelle 04.25.05.0248.6891 sowie durch Minderauszahlungen i. H. v.  14.300,- Euro bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839 – Erwerb von Software.

2.      Für die Einführung der Bibliothekssoftware bei der Buchungsstelle 04.25.05.0249.7839 eine außerplanmäßige Auszahlung von 48.266,- Euro. Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung (Landeszuweisung) i. H. v. 24.135,- Euro bei der Buchungsstelle 04.25.05.0249.6891 sowie durch Minderauszahlungen i. H. v.  24.131,- Euro bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839 – Erwerb von Software.“