Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Der Vorsitzende erläutert insbesondere für die zahlreich erschienenen Einwohner den Zweck der vorgesehenen Information durch die Firma Vodafone. Er kündigt an, die Sitzung nach der Information für ca. fünf Minuten zu unterbrechen, um einigen Einwohnern die Möglichkeit zu Fragen bzw. Stellungnahmen zu geben.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert sodann ausführlich das Verfahren, das zur Erteilung der Baugenehmigung geführt hat und macht hierbei deutlich, dass auf die Erteilung der Baugenehmigung ein einklagbarer Rechtsanspruch des Bauherrn bestand. Abschließend geht er auf die Behandlung der zahlreichen Widersprüche ein, die zuständigkeitshalber an die obere Bauaufsichtsbehörde, Kreis Unna, weiterzuleiten seien. Er weist darauf hin, dass gegen den vom Kreis Unna zu erlassenen Widerspruchsbescheid eine Klagemöglichkeit bestehe.

 

Herr Munkenbeck, Firma Vodafone, erläutert sodann ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation die Technik der geplanten Antennenanlage. Er beantwortet anschließend Fragen von Ausschussmitgliedern.

 

Der Vorsitzende unterbricht sodann kurz die Sitzung, um einigen Anwohnern die Gelegenheit zu Fragen bzw. Stellungnahmen zu geben. Die Fragen und Stellungnahmen betreffen insbesondere die von der Antennenanlage ausgehende Strahlung sowie auch mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Herr Munkenbeck beantwortet diese Fragen aus technischer Sicht.

 

Die Frage von Anwohnern an die Stadt, warum die Bergehalde als Standort für die Antennenanlage ausgeschlossen wurde, wird vom Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Peters dahingehend beantwortet, dass zurzeit die Planung und zur Aufwertung der Bergehalde mit einer Landmarke noch nicht abgeschlossen sei.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung geben die Vertreter der im Ausschuss für Bauen und Verkehr vertretenen Fraktionen ihre Stellungnahmen ab. Während die Fraktionen Grüne/GAL und BergAuf eine Rücknahme der Baugenehmigung und eine erneute Prüfung von Alternativstandorten fordern, erkennen die Vertreter der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion den Rechtsanspruch des Bauherrn auf Erteilung der bauordnungsrechtlichen Genehmigung an. Sie regen für die Zukunft an, dass sowohl die Verwaltung als auch die privatinvestiven Anlagenbetreiber rechtzeitig über derartige Anträge informieren mögen.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck bestätigt anschließend ebenfalls, dass die Baugenehmigung aufgrund bestehender Rechtsansprüche formal zu erteilen war. Künftig beabsichtige die Verwaltung, Anlagen von besonderer Größenordnung (Masthöhe über 30 m) in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorzustellen. Er weist ferner darauf hin, dass im Rahmen des abgeschlossenen Pachtvertrages mehr Eingriffsmöglichkeiten für die Stadt bestehen, als dies bei einem Verkauf des Grundstückes der Fall gewesen wäre.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters betont abschließend ebenfalls noch einmal den Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung  auch unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr, und dass aus diesem Grunde die geforderte Rücknahme der Baugenehmigung nicht erfolgen könne, zumal die Stadt als Bündelungsbehörde die notwendigen Stellungnahmen externer Fachbehörden eingeholt habe.

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt  diesbezüglich die Vorstellung der von der Firma Vodafone in Bergkamen-Oberaden, Alisostraße/Potsdamer Straße, geplanten Basisstation mit Antennenanlage durch Herrn Munkenbeck, Firma Vodafone, zur Kenntnis.