Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen benennt den Ersten Beigeordneten und Schuldezernten Horst Mecklenbrauck als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenz. Seine Vertretung übernimmt der Leiter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport, Andreas Kray.

 

Als weitere Vertreterin bzw. Vertreter der Fraktionen als beratende Mitglieder in die erweiterten Schulkonferenzen wird benannt:

 

1.      Vertreter/in  Gerhard Kampmeyer, ersatzweise Bernd Schäfer

 

2.      Vertreter/in  Rüdiger Weiß, ersatzweise Dirk Haverkamp

 

3.      Vertreter/in  Gisbert Kötter, ersatzweise Elke Middendorf

 

 


Die Vorlage wird vom Ersten Beigeordneten Horst Mecklenbrauck ausführlich erläutert. Der weist darauf hin, dass schon wie in der Vergangenheit der Schulträger wenig Einflussmöglichkeiten auf die Wahl von Schulleitung insgesamt hat. Durch das im § 61 Schulgesetz NRW gewährte Verfahren wird der Anschein erweckt, dass die Kommune ein Mitbestimmungsrecht hat, was in der Praxis jedoch nicht gegeben ist.

Die Frage von Ausschussmitglied Violetta Kroll-Baues bezüglich des Höchstzahlverfahrens nach d`Hond wird dahin gehend beantwortet, dass es sich um eine analoge Anwendung der Vorschrift aus der Gemeindeordnung handelt, die z. B. auch für die Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen erfolgt. Die analoge Anwendung dieses Verfahrens ist von der Verwaltung vorgeschlagen worden, da es keine Vorgaben gibt.