Bürgermeister Schäfer unterrichtet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass er am 21.12.2006 das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 GO NRW mit der Prüfung einer bestimmten Stelle in der Verwaltung beauftragt hat, da dort erhebliche Arbeitsrückstände bestehen sollen.