Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zur Offenlegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen vorgebrachten Anregungen gem. der Sachdarstellung zur Vorlage (Anlage 3) zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB.

 

2.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht.

 

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt betrachtet die Tagesordnungspunkte 21 und 22 als Einheit und erklärt, dass er vor allen Dingen aus umweltpolitischen Gründen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes stimmen wird.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Stadtverordneter Herdring die 100 %ige Zustimmung seiner Fraktion zur FNP-Änderung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes. Er macht deutlich, dass diese Zustimmung unabhängig von einer konkreten Ansiedlungsnachfrage besteht. Gerade die Nachfrage des Logistikunternehmens DHL hat gezeigt, dass erhebliche Wettbewerbsnachteile bestehen, wenn Baureife nicht vorhanden ist.

 

Die entsprechenden Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten sind für die SPD-Fraktion nachvollziehbar. Darüber hinaus vertritt die Fraktion die Auffassung, dass das derzeitige Bebauungskonzept Vorteile für die Bewohner auf der Kamener Seite bietet.

 

Für die CDU-Fraktion macht Fraktionsvorsitzende Middendorf ebenfalls deutlich, dass nach ihrer Auffassung den Belangen des Naturschutzes, aber auch den Belangen der Anwohner ausreichend und umfangreich Rechnung getragen wurde. Insbesondere wegen der Arbeitsplatzsituation in Bergkamen ist es nach Meinung ihrer Fraktion nicht vertretbar, auf den Gewerbepark B 61 zu verzichten.

 

Die Fraktion Grüne/GAL wird nach Aussagen des Fraktionsvorsitzenden Sparringa der Flächennutzungsplanänderung zustimmen, dem konkreten Bebauungsplan jedoch nicht. Er begründet dies damit, dass zurzeit keine konkrete Anfrage vorliegt und genaue bauliche Notwendigkeiten somit nicht begründet werden können. Nur wenn eine Ansiedlungsnachfrage vorliegt, kann eine Gesamtplanung des Bereiches - möglicherweise auch unter intelligenter Einbringung z. B. des Wäldchens - erfolgen. Für seine Fraktion erscheint somit - auch unter dem Gesichtspunkt Rechtssicherheit des Verfahrens - die Aufstellung des B-Planes zurzeit nicht sinnvoll.

 

An der anschließenden weiteren Diskussion, die insbesondere um den Gesichtspunkt Arbeitsplätze/Umwelt geht, beteiligen sich BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt, SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer und Grüne/GAL-Fraktionsvorsitzender Sparringa.