Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restmüll gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.


Erster Beigeordneter und Kämmerer Mecklenbrauck teilt mit, dass der Kreistag inzwischen die Gebühren für den Kreisanteil in der Höhe beschlossen hat, wie in der Vorlage angenommen. Insoweit sind an der Vorlage keine Änderungen notwendig.

 

Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters weist auf den verteilten Erfahrungsbericht „100 Tage EBB“ hin.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen und Verkehr Kerner spricht dem Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters und dem gesamten EBB ein Lob für die bisherige Arbeit aus.