Sitzung: 04.12.2006 Ausschuss für Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 9/0801
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und
Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag
für den Rat:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zur Offenlegung des
Bebauungsplanes WD 102 ”Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld” vorgebrachten
Stellungnahmen gem. der Anlage 1 dieser Vorlage zu entscheiden. Die
Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs. 2
BauGB.
2. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 102 ”Gewerbepark an
der B 61 – Ostfeld” nebst Begründung inklusive Umweltbericht nach § 10 BauGB
als Satzung.
Zum Bebauungsplan gehört die zusammenfassende Erklärung im Sinne von § 10 Abs.
4 BauGB (Anlage 4).
Die Vorlage wird durch den Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Peters erläutert.
Stadtverordneter Grziwotz erklärt im Namen der Fraktion “Grüne-GAL”, dass diese der Vorlage nur dann zustimmen wird, wenn der Erhalt des Eichenwäldchens gesichert wird. Einer Abholzung des Wäldchens könne im Wege einer späteren Bebauungsplanänderung nur zugestimmt werden, wenn dadurch die Schaffung einer größeren Anzahl von Arbeitsplätzen gesichert wäre. Er stellt den Antrag, den Bestand des Wäldchens im B-Plan festzuschreiben. Dieser Antrag wird mit 16 gegen 1 Stimme abgelehnt.