Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Stapper, Justiziar der GWA, erläutert die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes als Grundlage für die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten und weist auf die analoge Vorgehensweise der geteilten Produktverantwortung bei der Elektrogeräteverwertung im Vergleich zu den Rücknahmesystemen bei Verpackungsmaterialien im Dualen System und der Batterierücknahme hin.

Ferner stellt er das im Zuge der Gründung der “Stiftung Elektro-Altgeräte-Recycling” (EAR) eingerichtete Verfahren zur Rücknahme der Altgeräte, beginnend bei den kommunalen Abgabestellen über die von den Herstellern beauftragten Entsorgungsunternehmen bis hin zu den Verwertern, dar.

 

Herr Harlinghausen, Leiter der GWA-Wertstoffhöfe, beschreibt die auf dem Wertstoffhof Bergkamen, ähnlich der Vorgehensweise auf den weiteren GWA-Wertstoffhöfen, durchgeführte Sammlung der Elektroaltgeräte und die Übergabe der Geräte an das EAR. Dabei verweist er auf die vom Kreis Unna als entsorgungspflichtige Körperschaft beantragte Befreiung einzelner Gerätegruppen von der Rückgabepflicht ans EAR, um diese Geräte einer Eigenvermarktung zuzuführen.

Abschließend stellt Herr Harlinghausen die Entwicklung der Annahmemengen der Elektroaltgeräte am Wertstoffhof Bergkamen sowie der übrigen Kommunen des Kreises seit Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes dar.