Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Weiterführung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 “Schönhausen” entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung.  

 

Entsprechend Anlage 1 sollen die beiden nördlichen Grünflächen (A und B ) in voller Größe bestehen bleiben. Hier soll weder eine Nachverdichtung noch die Anlage von Garagenhöfen erfolgen. Auf der südlichen Grünfläche (C) soll  eine behutsame Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern und weitgehender Einfügung planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Fläche D bleibt als Schwerpunktspielplatz weiterhin bestehen.

 

Die Siedlergemeinschaft Schönhausen soll vor öffentlichen Ratssitzungen zur Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung sowie vor Offenlegung der Planentwürfe rechtzeitig gesondert informiert werden.

 

Die Anlage 1 der Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift.

 

Unabhängig von den Bauleitplanänderungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen eine Änderung der Baugestaltungssatzung zur Zulassung von Carports unter bestimmten Vorgaben vorzubereiten.