Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Weiterführung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 “Schönhausen” entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung.  

 

Entsprechend Anlage 1 sollen die beiden nördlichen Grünflächen (A und B ) in voller Größe bestehen bleiben. Hier soll weder eine Nachverdichtung noch die Anlage von Garagenhöfen erfolgen. Auf der südlichen Grünfläche (C) soll  eine behutsame Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern und weitgehender Einfügung planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Fläche D bleibt als Schwerpunktspielplatz weiterhin bestehen.

 

Die Siedlergemeinschaft Schönhausen soll vor öffentlichen Ratssitzungen zur Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung sowie vor Offenlegung der Planentwürfe rechtzeitig gesondert informiert werden.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift.

 

Unabhängig von den Bauleitplanänderungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen eine Änderung der Baugestaltungssatzung zur Zulassung von Carports unter bestimmten Vorgaben vorzubereiten.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters trägt die Verwaltungsvorlage vor. Unter anderem geht er noch einmal auf die von den Bewohnern der Siedlung Schönhausen geäußerte Kritik anlässlich der Bürgerbeteiligung ein.

 

Um 16.15 Uhr unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um den anwesenden Bürgern aus dem Bereich Schönhausen Gelegenheit zu geben, sich zu der Verwaltungsvorlage zu äußern.

Die Sprecherin der Siedlungsgemeinschaft, Frau Gröhling, appelliert an die Anwesenden, die im Siedlungsbereich Schönhausen vorhandenen Grünflächen weitestgehend zu erhalten, sieht in dem neuen Verwaltungsvorschlag aber einen tragfähigen Kompromiss.

Um 16.25 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Mitglied Herdring erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass diese der Vorlage zustimmen wird. Im Namen der SPD-Fraktion erklärt er, dass in Zukunft neben der Fläche C keine weiteren Flächen im Bereich Schönhausen zum Zwecke der Bebauung veräußert werden.

 

Für die CDU-Fraktion kritisiert Mitglied Heinzel den Ablauf der Bürgerversammlung; gleichwohl trägt seine Fraktion die Vorlage mit. Mitglied Heinzel regt an, die Gestaltungssatzung für den Bereich Schönhausen in einen zeitgemäßen Rahmen zu kleiden.

 

Namens der Fraktion Grüne/GAL stimmt Mitglied Grziwotz der Vorlage ebenfalls zu.

 

Im Anschluss an die Diskussion erklärt Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters, dass die Mindestgröße der zur Bebauung anstehenden Grundstücke 300 qm betragen soll, so dass dadurch eine ansprechende Bebauung gewährleistet ist.

 

Die Frage des Vorsitzenden zur Pflege der Grünflächen wird vom Techn. Beigeordneten dahingehend beantwortet, dass die erforderlichen Mittel aus dem Budgetbereich 2 bereitgestellt werden müssen und dass die Pflege auf ein Mindestmaß reduziert werde.