Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 2,2 Mio. € in Übereinstimmung mit § 86 Abs. 2 GO NRW wird erteilt.

 


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert kurz die Vorlage. Er weist darauf hin, dass der Rat in seiner Sitzung am 22.06.2006 den Treuhandvertrag mit der WFG beschlossen hat und in diesem Vertrag auch die Übernahme einer Bürgschaft geregelt ist. Durch die heute zu übernehmende Bürgschaft werden die bereits von der WFG getätigten Ausgaben für Grundstückskäufe und ähnliches abgedeckt. Die entsprechenden Grundstücksverträge sind im Rat beschlossen worden.

 

Der Vorsitzende der Fraktion Grüne/GAL Sparringa erklärt für seine Fraktion, dass die Zustimmung seiner Fraktion zu den bisherigen Beschlüssen im Verfahren mit der Ansiedlung von DHL verknüpft waren. Die Fraktion Grüne/GAL wird zwar heute der Vorlage zustimmen, weitere Beschlüsse im Verfahren jedoch konkret untersuchen.

 

Der Vorsitzende der Fraktion BergAUF Engelhardt erklärt, dass den Anwohnern an der Lünener Höhe ein kleinräumiges Gewerbegebiet zugesagt worden ist. Die jetzt geplanten großen Eingriffe in die Landschaft waren seiner Ansicht nach nicht erkennbar. Die genannten Arbeitsplatzzahlen sind für ihn nicht verlässlich. Da jeder weitere Beschluss das Verfahren verfestigt, wird seine Fraktion nicht für den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Für die SPD-Fraktion weist Vorsitzender Kampmeyer darauf hin, dass eine kleinteilige Gewerbefläche nie zugesagt worden ist. Seiner Auffassung nach ist die heutige Planung wesentlich besser für die Anwohner, als die bisherige. Er plädiert, die Planungen voranzutreiben und gemeinsam auf den Weg zu bringen, egal mit welchem Anbieter oder Nutzer.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bietet an, die ursprünglichen Planungen bei ihm einzusehen. Auf den rd. 30 ha Grundstücksflächen waren ursprünglich nur 3 ha für kleinteiliges Gewerbe geplant. Dieser Mischgebietsstreifen sollte als Trennung von der Wohnbebauung dienen. Anstelle dieses Mischgebietsstreifens sieht die neue Planung einen Lärmschutzwall mit Grünfläche und Wegenetz vor, also eine eindeutige Verbesserung.

Abschließend weist er darauf hin, dass die Abwägung zur Fortführung der Bauleitplanung in der nächsten Sitzungsperiode erfolgt.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt die Vorsitzende Middendorf, dass die hohe Arbeitslosigkeit in Bergkamen geradezu zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete herausfordert.

 

Bürgermeister Schäfer macht nochmals deutlich, dass die Verwaltung zu keinem Zeitpunkt Aussagen gemacht hat, dass eine Zusage von DHL für eine Ansiedlung vorliegt. Unabhängig davon ist aber das Vorhandensein der Planreife Voraussetzung für die Vermarktbarkeit der Fläche.