Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die anliegenden Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen.

 


Der BergAUF Fraktionsvorsitzende Engelhardt hält u.a. aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung die Förderung von Kindern auch in musischer Hinsicht für dringend erforderlich. Seiner Auffassung nach lässt sich die Entgelterhöhung nicht mit dem Grundsatz einer kinderfreundlichen Stadt vereinbaren.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt deren Vorsitzende Middendorf, dass ihre Fraktion zwar der Entgelterhöhung auch nur schmerzhaft zugestimmt habe, sie aber letztlich aufgrund der hohen Qualität der Musikschule für vertretbar hält.

 

In ähnlicher Weise äußert sich Stadtverordneter Mittmann von der SPD-Fraktion. Er weist aber darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt und dass in der derartigen Haushaltssituation einer HSK-Gemeinde eine andere Beschlussfassung nicht möglich ist.

 

Kulturausschussvorsitzender Grziwotz erklärt, dass es Ziel einer Musikschule sein sollte, 50 % der Gesamtkosten durch Entgelte zu decken. Selbst dieses Ziel wird durch die Erhöhung nicht erreicht. Er weist weiter darauf hin, dass die Qualität der Musikschule durch die Einstellung von Vollzeitkräften gesteigert werden konnte, dies letztlich aber teurer ist als Honorarkräfte.

 

Abschließend verweist er auf die musikalische Früherziehung, die nach wie vor kostenfrei ist.

 

Bürgermeister Schäfer gibt zusätzlich den Hinweis darauf, dass Ermäßigungen für Sozialschwache in der Entgeltordnung enthalten sind.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck ergänzt dies um die Tatsache, dass die

Instrumentenausleihe in der Musikschule Bergkamen kostenfrei erfolgt und dass in vielen anderen Kommunen eine kommunale Musikschule gar nicht vorhanden ist.