Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 82 Abs. 1 GO NRW 100.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4556.000.7601 (Familienpflege), 675.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4557.000.7700 (Heimpflege – unter 18 Jahre) und 125.000,00 € (Hilfe für jg. Volljährige in Heimpflege) überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 82 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Stadtverordnete Dr. Kirsch von der SPD-Fraktion und Stadtverordneter Wehmann von der Fraktion Grüne/GAL betonen in ihren Wortbeiträgen, wie wichtig die zusätzliche Bereitstellung der Mittel sind, werden sie doch dafür verwandt, jungen Menschen aus der Notlage zu helfen.

 

Beide Stadtverordneten als auch Stadtverordneter Kerner von der CDU-Fraktion weisen darauf hin, dass durch die veränderten Entwicklungen in der Gesellschaft ein zusätzliches Handeln der Kommunen, aber auch von Bund und Land erforderlich ist.