Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt bezüglich der Kostenbeteiligung an den Kosten der Förderung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII folgende Regelung:

 

Zwischen der Stadt Bergkamen und den Sorgeberechtigten eines in Kindertagespflege betreuten Kindes wird ein öffentlich rechtlicher Vertrag gem. der Anlage dieser Vorlage geschlossen. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus der folgenden Kostentabelle:

 

Kostenbeitragstabelle für Tagespflege

 

Jahreseinkommen

Betreuungszeit bis 150,5 Stunden/Monat

Betreuungszeit ab 151 bis 215 Stunden/Monat

bis 12.271 €

0

0

bis 24.542 €

26,08 €

41,93 €

bis 36.813 €

44,48 €

70,56 €

bis 49.084 €

73,11 €

115,04 €

bis 61.355 €

115,04 €

177,93 €

über 61.355 €

151,34 €

235,19 €