Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag::
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt bezüglich der Kostenbeteiligung an den Kosten der Förderung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII folgende Regelung:
Zwischen der Stadt Bergkamen und den Sorgeberechtigten eines in Kindertagespflege betreuten Kindes wird ein öffentlich rechtlicher Vertrag gem. der Anlage dieser Vorlage geschlossen. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus der folgenden Kostentabelle:
Kostenbeitragstabelle für Tagespflege
Jahreseinkommen |
Betreuungszeit
bis 150,5 Stunden/Monat |
Betreuungszeit
ab 151 bis 215 Stunden/Monat |
bis
12.271 € |
0 |
0 |
bis
24.542 € |
26,08
€ |
41,93
€ |
bis
36.813 € |
44,48
€ |
70,56
€ |
bis
49.084 € |
73,11
€ |
115,04
€ |
bis
61.355 € |
115,04
€ |
177,93
€ |
über
61.355 € |
151,34
€ |
235,19
€ |
Die Vorlage wird insbesondere durch den Beigeordneten Herrn Wenske und den Leiter des Rechtsamtes Herrn Roreger erläutert, insbesondere die rechtliche Konstruktion wird ausgiebig erörtert.