Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 3:

 

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen;

hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens

- Drucksache Nr.  9/585-00 -

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt stellt die Frage, welche Fläche insgesamt in Bauland umgewandelt werden soll.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt erst beginnt. Die gestellte Frage kann erst im bzw. am Ende des Verfahrens beantwortet werden. Im Moment ist für ihn das Ergebnis offen.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen für den in Anlage 1 der Vorlage gekennzeichneten Bereich entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-          im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Landwehrstraße

-          im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Bambergstraße

-          im Süden durch die südliche Uferbegrenzung des Kuhbaches

-          im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Töddinghauser Straße zwischen Landwehrstraße und Lentstraße durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Töddinghauser Straße.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt