Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 1:

 

Änderungen zum Betreuungsrecht gem. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 2005

- mündl. Bericht durch Herrn Cibulsky, Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Kreises Unna

-          Drucksache Nr.  9/510-00 –

 

 

Herr Cibulsky erläutert, dass die Hauptaufgabe der Betreuungsstelle des Kreises Unna in Sachverhaltsschilderungen für das Vormundschaftsgericht und Vorschlägen bezüglich geeigneter Betreuer zu sehen ist.

 

Grundvoraussetzungen zur Einrichtung von Betreuungen gem. § 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und verschiedene Pflichtaufgaben von Betreuern werden benannt und erläutert.

 

Bundesweit stehen ca. 1,1 Mio. Menschen unter Betreuung (vormals Erwachsenenvormundschaft). Für Bergkamen nennt Herr Cibulsky eine Zahl von ca. 580 Personen. Zuständig für die Feststellung und amtsgerichtliche Bestellung des Betreuers ist hier das Amtsgericht Kamen.

 

Ferner erläutert er Neuregelungen im Betreuungsrecht, insbesondere die Reglementierung des Betreuungsaufwandes je Fall und Abrechnung über ein Pauschalsystem.

 

 

Abstimmungsergebnis:            Kenntnisnahme