Sitzung: 14.12.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 00090430-00
Tagesordnungspunkt 15:
Abfallbeseitigung,
hier: 11. Änderung zur Gebührensatzung
- Drucksache Nr. 9/430-00 -
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restmüll gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt