Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 8:

 

Feststellung des vorläufigen Wirtschaftsplanes gemäß § 4 Buchst. B EigVO NRW des EntsorgungsBetriebsBergkamen als Anlage zum Haushaltsplan 2006

- Drucksache Nr.  9/478-00 -

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 4 Buchstabe b EigVO NRW den vorläufigen Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebBergkamen fest, so wie er der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Abstimmungsergebnis:            Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

                        Ja-Stimmen:                        012

                        Nein-Stimmen:                        005

                        Stimmenthaltungen:                        001