Sitzung: 14.12.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 00090478-00
Tagesordnungspunkt 8:
Feststellung des vorläufigen Wirtschaftsplanes gemäß § 4
Buchst. B EigVO NRW des EntsorgungsBetriebsBergkamen als Anlage zum
Haushaltsplan 2006
- Drucksache Nr. 9/478-00 -
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 4 Buchstabe b EigVO NRW den vorläufigen Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebBergkamen fest, so wie er der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Ja-Stimmen: 012
Nein-Stimmen: 005
Stimmenthaltungen: 001