Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 5:

 

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung)

- Drucksache Nr.  9/479-00 -

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer fragt nach, inwieweit Steuern von den auf Seite 3 der Vorlage genannten Sportwetten zu zahlen sind.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck antwortet, dass Sportwetten zurzeit keiner Steuerpflicht im Bereich der Vergnügungssteuer unterliegen. Bürgermeister Schäfer ergänzt, dass im gesamten Bereich der Sportwetten zurzeit eine große Rechtsunsicherheit herrscht.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung). Die Satzung ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt