Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 2:

 

Betriebskostenzuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in konfessioneller Trägerschaft

- Drucksache Nr.  9/411-00 -

 

Die Verhandlungen mit den kirchlichen Trägern haben nach Auffassung des Ausschusses zu einer einvernehmlichen und für alle Beteiligten guten Kompromisslösung geführt. Auch die Laufzeit von drei Jahren verschafft allen Vertragspartnern eine Planungssicherheit.

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von 10 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten vom 01.08.2006 bis 31.07.2009.

 

Mit den konfessionellen Trägern ist die in der Anlage befindliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 82, Abs. 1, GO NRW. Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung (gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs). Die erforderliche Deckung wird bis August 2006 geschaffen.

 

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt