Beschluss: nicht benutzen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 2:

 

Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen in der Folge der Arbeitsmarktreform "Hartz IV"

 - mündl. Bericht durch Herrn Maschke, Reha-Berater bei der BA Hamm

-          Drucksache Nr.  9/417-00 –

 

Herr Maschke erläutert in seiner Funktion als Reha-Berater der BA Hamm für die Städte Bergkamen, Kamen und Werne das Zugangsverfahren zur Werkstatt für Behinderte. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Werkstattaufnahme ist das Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung. Die Klärung dieses Tatbestandes erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder den zuständigen Rententräger. Zum Kundenkreis der Reha-Abteilung der BA Hamm gehören sowohl Kunden der ARGE (sofern die Prüfung der Erwerbsminderung hier noch andauert) als auch Schulabgänger und Empfänger von Leistungen gem. SGB XII.

 

Über die letztendliche Aufnahme in die Werkstatt entscheidet ein Fachausschuss, bestehend aus Vertretern des Perthes-Werkes, der Agentur für Arbeit und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

 

Schwierigkeiten treten seit der Arbeitsmarktreform Hartz IV durch den Umstand auf, dass bei zahlreichen Bewerbern zunächst geprüft werden muss, ob sie dem Personenkreis, welche täglich mindestens drei Stunden einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen können, zugehören. Ist Letzteres der Fall, gehören sie dem Kreis der Arbeitsfähigen gem. SGB II zu. Die Abgrenzung gestaltet sich - besonders bei manchen Schulabgängern - als schwierig.

 

Beschluss:

 

Die Mitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:            kein Beratungsergebnis