Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 2:

 

Trödelmärkte in Bergkamen

hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2005

- Drucksache Nr.  9/432-00 -

 

Der Beig. Wenske erläutert zu den im Antrag der CDU-Fraktion unter den Nummer 1 bis 4 benannten Vorschlägen Folgendes:

 

1.             Für Trödelmärkte gilt lediglich die Vorschrift, dass Gebraucht- oder Neuwaren niederer Qualität angeboten werden. Eine diesbezüglich prozentuale Aufteilung entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Das vorgehaltene Sortiment hiesiger Trödelmärkte wird sowohl durch den Außendienst des städt. Ordnungsamtes als auch sporadisch durch das Gesundheitsamt, die Polizei und den Zoll geprüft.

 

Eine Einflussnahme der Kommune über eine ordnungsbehördliche Verordnung ist hinsichtlich des Sortiments nicht möglich.

 

2.             Jeder Trödelmarktveranstalter erhält verkehrstechnische Auflagen. Auch diese werden streng durch das Ordnungsamt kontrolliert. Die Vorgaben werden so gestaltet, dass Verkehrsbehinderungen weitestgehend ausgeschlossen sind. Laufen dennoch entsprechende Beschwerden auf, werden diese unmittelbar verfolgt und auch Maßnahmen wie das Abschleppen von Falschparkern durchgeführt.

 

3.             Die durch Kontrollen des Ordnungsamtes entstehenden Kosten können lt. Gewerbeordnung nicht an den Marktbetreiber weitergegeben werden. Die Täter oder Störer werden hingegen unmittelbar belangt.

 

4.             In Siedlungsgebieten sind Intervalle von einer Großveranstaltung bzw. einem Jahrmarkt pro Monat lt. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen möglich. In Bergkamen finden momentan 21 bis 22 Trödelmärkte jährlich statt, früher waren dies 35 bis 36.

 

Eine Abstimmung bzw. Beschlussfassung zu einem der hier aufgeführten Punkte ergeht einvernehmlich nicht.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen des Beig. Wenske zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:            Kenntnisnahme