Sitzung: 07.04.2005 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 00090227-00
Tagesordnungspunkt 5:
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
hier: Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2005
- Drucksache Nr. 9/227-00 -
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2005 folgende Fördersätze:
2005
€
1. Fahrten
und Lager
– pro Tag und Teilnehmer
2,20
– pro Tag und Betreuer 3,00
2. Internationale
Jugendbegegnung
– pro Tag und Teilnehmer im Ausland
3,20
– pro Tag und Teilnehmer am Ort 2,50
– pro Tag und Teilnehmer bei Unter-
bringung im Hotel, Gästehaus usw. 3,00
3. Ferienhilfswerk
– für Teilnehmer aus Familien, die auf
Grund ihres Einkommens Anspruch auf
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
BSHG haben 83,00
– für behinderte Kinder von Arbeitslosen-
geld/-hilfebeziehern 70,00
– für geschlossene Sondermaßnahmen
für Behinderte 70,00
– für alle übrigen Kinder 50,00
– Betreuer/innen 50,00
4. Familienhilfswerk
– pro Teilnehmer und Maßnahme 26,00
5. Zuschüsse
für Jugendgruppen und "Pro-Kopf-
Jugendverbände Bezuschussung"
– pro Jugendgruppe jährlich im
Rahmen der
– pro Mitglied zur
Verfügung
Höchstbezuschussung pro Gruppe stehenden
Haus-
haltsmittel
6. Qualifizierungsmaßnahmen
für ehren-/
nebenamtliche Mitarbeiter/innen
– Schulungen außerhalb Bergkamens
3/3 Schulungstag
4,50
2/3 Schulungstag
3,50
1/3 Schulungstag
1,00
- Schulungen innerhalb Bergkamens
3/3 Schulungstag
2,50
2/3 Schulungstag
2,00
1/3 Schulungstag
1,00
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Ja-Stimmen: 000
Nein-Stimmen: 000
Stimmenthaltungen: 000
Befangen: 000