Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 9:

 

Neugestaltung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit

hier: Zuschüsse der Jugendgruppen und Jugendverbände

- Drucksache Nr.  9/163-00 -

 

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Heinzel berichtet aus der Beratung im Ausschuss. Er erläutert, dass sich der Ausschuss für die Verwaltungsvorlage ausgesprochen habe, da dies letztlich – hervorgehend aus einer Abstimmung im Stadtjugendring – Wunsch der Vereine sei.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt wiederholt seine Ausführungen aus Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss, wonach für seine Fraktion kleinere Gruppen gegenüber größeren zu sehr benachteiligt werden.

 

Stadtverordneter Schwarzer von der CDU-Fraktion sowie zuständiger Beigeordneter Wenske unterstreichen nochmals, dass man durch den heutigen Beschluss dem Wunsch der Vereine nachkommt.

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Absatz 5, Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände, im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit folgendermaßen neu festzulegen:

 

5.      Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände

5.2.  Art und Umfang der Förderung

        Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der jährlich einzureichenden         Mitgliedermeldung der Bergkamener Jugendgruppen und –verbände. Die Stadt
        Bergkamen gewährt den Jugendgruppen und –verbänden für Mitglieder unter 27
        Jahren einheitlich einen "Pro-Kopf-Zuschuss", der im Rahmen der zur Verfügung
        stehenden Haushaltsmittel ermittelt wird. Förderungsfähig i. S. dieser Richtlinien
        sind nur Gruppen, die mindestens 10 Gruppenmitglieder unter 27 Jahren         nachweisen.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt

                        Ja-Stimmen:                        000

                        Nein-Stimmen:                        000

                        Stimmenthaltungen:                        002

                        Befangen:                        000