Sitzung: 10.02.2005 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 00090163-00
Tagesordnungspunkt 9:
Neugestaltung der Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit
hier: Zuschüsse der Jugendgruppen und Jugendverbände
- Drucksache Nr. 9/163-00 -
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Heinzel berichtet aus der Beratung im Ausschuss. Er erläutert, dass sich der Ausschuss für die Verwaltungsvorlage ausgesprochen habe, da dies letztlich – hervorgehend aus einer Abstimmung im Stadtjugendring – Wunsch der Vereine sei.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt wiederholt seine Ausführungen aus Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss, wonach für seine Fraktion kleinere Gruppen gegenüber größeren zu sehr benachteiligt werden.
Stadtverordneter Schwarzer von der CDU-Fraktion sowie zuständiger Beigeordneter Wenske unterstreichen nochmals, dass man durch den heutigen Beschluss dem Wunsch der Vereine nachkommt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Absatz 5, Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände, im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit folgendermaßen neu festzulegen:
5. Zuschüsse
für Jugendgruppen und Jugendverbände
5.2. Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses ergibt
sich aus der jährlich einzureichenden Mitgliedermeldung
der Bergkamener Jugendgruppen und –verbände. Die Stadt
Bergkamen gewährt den
Jugendgruppen und –verbänden für Mitglieder unter 27
Jahren einheitlich einen
"Pro-Kopf-Zuschuss", der im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel
ermittelt wird. Förderungsfähig i. S. dieser Richtlinien
sind nur Gruppen, die mindestens
10 Gruppenmitglieder unter 27 Jahren nachweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Ja-Stimmen: 000
Nein-Stimmen: 000
Stimmenthaltungen: 002
Befangen: 000