Beschluss: nicht benutzen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 5:

 

Sachstandsbericht zur PCB-Sanierung am Städt. Gymnasium Bergkamen

hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

- Drucksache Nr.  9/157-00 -

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck berichtet, dass die PCB-Sanierung des ersten Bauabschnittes am Städt. Gymnasium Bergkamen (nördl. Trakt im Bereich des PZ´s) zum 07.01.2005 in Gänze abgeschlossen worden ist. Dies bedeutet, dass alle Maßnahmen, die seitens des Gerichtsgutachters Herrn Dr. Seders und auch des Gutachters der Stadt Bergkamen, Herrn Dr. Redeker, gefordert worden sind, auch umgesetzt wurden. Neben der Entfernung der Primärquellen sind sämtliche Oberböden in dem ersten Bauabschnitt ausgetauscht, alle Metallflächen der Türen versiegelt, die Außenfugen komplett überarbeitet sowie die entsprechenden Sperranstriche auf den Betonflächen aufgebracht worden.

 

Die Schülerinnen und Schüler konnten am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien, dem 10.01.2005, ihre Klassenräume wieder beziehen. Die Pavillons sind zeitgleich wieder abgebaut worden.

 

Im 2. und 3. Bauabschnitt müssen nur noch Restarbeiten in den anstehenden Ferien durchgeführt werden. Dieses Vorgehen ist mit der Schulleitung abgestimmt. Zu den Arbeiten gehört insbesondere, dass ein Teil der Türen mit einem Schutzanstrich versehen werden muss und dass die Fußböden in den naturwissenschaftlichen Sammlungsräumen noch auszutauschen sind. Insbesondere die letztgenannten Arbeiten werden wahrscheinlich nur in den Sommerferien 2005 ausgeführt werden können, da das Ausbauen der naturwissenschaftlichen Sammlungen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Ebenfalls noch auszuführen sind die Überarbeitungen der Außenfugen an diesen zwei Bauabschnitten.

 

Beim Landgericht Bochum ist zwischenzeitlich eine Klage zur Verfolgung der bereits entstandenen Ersatzvornahmekosten zur abschließenden Sanierung des Städt. Gymnasiums Bergkamen erhoben worden. Mit dem Klageantrag ist ebenfalls der Feststellungsantrag verbunden, dass die Beklagte auch weitere Kosten der Sanierung zu tragen hat. Mit einer Entscheidung des Landgerichts Bochum ist frühestens in einem Jahr zu rechnen.

 

Ausschussvorsitzender Rüdiger Weiß bedankt sich bei der Stadt Bergkamen für die geleistete Arbeit, insbesondere für die Sorgfalt, die jetzt betrieben worden ist, indem ein zweiter Gutachter eingeschaltet worden ist und auch die Konsequenz bei der rechtlichen Verfolgung der Ansprüche.

 

Stadtverordnete Elke Middendorf erkundigt sich, wann die ersten Messungen vorgesehen sind. Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erwidert, dass dies auf keinen Fall erfolgen wird, bevor nicht die eingeschalteten Gutachter sagen, dass der geeignete Zeitpunkt für die Messungen gekommen ist.