Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Tagesordnungspunkt 3:

 

Zwischenbericht zur Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum 01.01.2005 aus der Sicht der Stadt Bergkamen

- Drucksache Nr.  9/152-00 -

 

Der Beig. Wenske berichtet, dass mit Inkrafttreten des neuen Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum 01.01.2005 ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmarktreform  „Hartz IV“ umgesetzt worden ist.  In der neuen „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurden die bisherige Sozialhilfe sowie die Arbeitslosenhilfe zusammengeführt. Die Kernelemente der o. g. neuen Leistungen sind die durch den Beig. Wenske näher erläuterten Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen gemäß SGB II.

 

Die Beibehaltung des Beginndatums der Reform durch die Bundesregierung hat die örtlichen Sozialämter und die hiesige Kreisverwaltung vor erhebliche Probleme gestellt. Die Umsetzung, so der Beig. weiter, ist dem hiesigen Sozialamt unter größten Mühen durch großen Einsatz letztendlich gelungen.

 

Problematisch gestaltete sich zunächst die Zusammenarbeit der zuständigen Träger, namentlich der Kreisverwaltung Unna und der Agenturen für Arbeit Hamm und Dortmund. Die zur Gründung der ARGE Kreis Unna notwendigen und im Rat vorgestellten Verträge waren von den Behördenvertretern bereits am 09.12.2004 unterzeichnet worden.

 

Zur konkreten Umsetzung ist festzuhalten, dass die arbeitsfähigen Hilfeempfänger die Geldleistungen bereits erhalten. Die Umsetzung der Dienstleistungen (Qualifizierung, Vermittlung in Arbeit) wird in der Folge aufgegriffen. Besonders die Installation des „Job-Center Jugend“ für die Städte Werne, Bergkamen und Kamen ist hier zu nennen. Ab dem 01.03.2005 werden dort voraussichtlich 20 Mitarbeiter der BA zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Gebäude des Handels- und Dienstleistungszentrums in Bergkamen tätig werden.

 

Das Sozialamt der Stadt Bergkamen hat ca. 1.400 Fälle der alten Sozialhilfe auf die Leistungen gemäß SGB II umgestellt. In der 1. Februarwoche werden weitere ca. 1.400 Fälle von der Agentur für Arbeit in Kamen übernommen. Räumliche Veränderungen, technische Erweiterungen und personelle Aufstockungen sind somit im Rathaus erforderlich.

 

Entsprechende Erfahrungen mit der Umsetzung des SGB II, so der Beig. Wenske weiter, werden dem Ausschuss regelmäßig vorgestellt. 

 

Aufgrund der Fragen verschiedener Mitglieder wird Folgendes berichtet:

 

Im Rahmen des Notdienstes der Stadt Bergkamen für Postbank-Kunden, welche ihr ALGII verspätet erhielten, wurden am 31.12.2004 15 Berechtigte mit Warengutscheinen versorgt. Ab dem 03.01.2005 erhielt dieser Personenkreis Barschecks. Mittlerweile sind auch für diese Personen Überweisungen gesichert.

 

Im Rahmen des Sofortprogrammes der BA „Job Aktiv“ stellt die Stadt Bergkamen bereits seit Oktober 2004 65 Plätze für gemeinnützig tätige arbeitslose Jugendliche zur Verfügung. 70 weitere selbst zu besetzende gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten in eigenen Einrichtungen sind der Stadt Bergkamen zum 01.01.2005 durch die ARGE genehmigt worden.

 

Die Widerspruchsstelle der ARGE befindet sich in deren Geschäftsstelle in der Hansastraße 4 in Unna. Mitarbeiter der BA besetzen diese. Beim Sozialamt der Stadt Bergkamen gingen bisher erst 20 Widersprüche gegen Leistungen gemäß SGB II ein.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:            Kenntnisnahme