Beschluss: nicht benutzen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 3:

 

Einführung und Verpflichtung der nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

- Drucksache Nr.  9/61-00 -

 

Bürgermeister Schäfer führt die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltungsordnung zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt für die Verpflichtungsformel folgenden Text:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“