Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 5:

 

Änderungen der Landschaftspläne Nr. 1 Raum Lünen, Nr. 2 Raum Werne-Bergkamen und Nr. 3 Raum Selm des Kreises Unna

hier: Beteiligung der Nachbargemeinden und Kreise und der Träger öffentlicher Belange 

       gem. § 27 (II) und 72 a (I) Landschaftsgesetz NRW

- Drucksache Nr.  9/78-00 -

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters führt in die Thematik ein. Techn. Angestellter Boden stellt sodann anschließend die Planung ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Anschließend geben die Vertreter der im Ausschuss vertretenen Fraktionen ihre jeweiligen Stellungnahmen ab. Das Ergebnis dieser Stellungnahmen kann wie folgt zusammengefasst werden:

 

Der vorgestellte Plan stellt momentan die sog. Maximalforderung dar. Er ist nach Einarbeitung der Anregungen und Bedenken zu überarbeiten. Hierbei darf keine Einschränkung der Landwirtschaft erfolgen. Außerdem sollen Möglichkeiten der Tourismusförderung (z. B. Wassersport) nicht unnötig eingeschränkt werden. Es wird bemängelt, dass die Planung des Kreises nicht vorab mit der Stadt abgestimmt wurde. Stadtverordneter Sparringa weist darauf hin, dass der Lippmannsche Hofgraben Nr. 22 nicht im Plan enthalten sei. Im Übrigen sprechen sich die Vertreter der Fraktionen einhellig für die Stellungnahme der Verwaltung aus.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen im laufenden Änderungsverfahren der Landschaftspläne.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt