Beschluss: nicht benutzen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 5:

 

Einführung und Verpflichtung der stellv. Bürgermeister und der Stadtverordneten des Rates der Stadt Bergkamen

- Drucksache Nr.  9/5-00 -

 

 

Beschluss:

 

Der Bürgermeister führt die stellv. Bürgermeister und die übrigen Stadtverordneten gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96), in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.