Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 3:

 

Kommunalwahl im September 2004

hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke

- Drucksache Nr.  8/1811-00 -

 

Fachdezernent Innere Verwaltung Turk erläutert anhand der aktuellen Einwohnerzahlen die Verschiebung eines Wahlbezirkes von Mitte nach Overberge. Mit Ausnahme der Agnes-Miegel-Straße in Oberaden, die aufgrund der Einwohnergrenzen vom Wahlbezirk 109 in den Wahlbezirk 113 verschoben werden musste, beziehen sich die Änderungen in der Wahlbezirkseinteilung gegenüber der Kommunalwahl 1999 nur auf die Ortsteile Mitte und Overberge. Die entsprechenden Folien werden aufgelegt.

 

Er weist nochmals darauf hin, dass die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl gemäß § 4 Abs. 2 KwahlG nicht mehr als 33 1/3 v. H. noch oben oder unten betragen darf. Weiterhin bittet er noch um Hinweise, welche Wahllokale zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden sollten.

 

Beschluss:

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) vom 30.06.1998 (GV NRW 1998, S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW 2000, S. 245), beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im September 2004, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Gegen die durch den Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.

 

Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:                        einstimmig zugestimmt