Beschluss: nicht benutzen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 2:

 

Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes

- Drucksache Nr.  8/1810-00 -

 

Beschluss:

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiliche Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.