Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 3:

 

Abrundungssatzung nach § 34 BauGB "Heinrichstraße/Augustweg"

hier: Beschluss zur Durchführung des Verfahrens

- Drucksache Nr.  8/1908-00 -

 

Städt. Baudirektor Styrie erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er weist hierbei insbesondere darauf hin, dass die sich hier ergebenden Grundstücksgrößen jeweils deutlich über 300 qm liegen. Auch sei der Abschluss eines Vertrages über Infrastrukturabgaben mit dem Eigentümer möglich. Er geht auch auf den Vorteil der Abrundungssatzung gegenüber der konventionellen Bauleitplanung ein, der insbesondere in der erheblichen Einsparung des Zeit- und Arbeitsaufwandes liege.

Abschließend bittet er um Korrektur in der Begründung der Vorlage auf Seite 3, Absatz 5, in der Weise, dass die Satzung nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf, da die Satzung aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt wird.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende Beschlussfassung vorzulegen:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB für den in der Anlage 3 dargestellten Bereich durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig zugestimmt