Beschluss: nicht benutzen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 13, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Tagesordnungspunkt 2:

 

Bebauungsplan Nr. OA 91/1 „Ziegelnaue/Auf der Natte“, Nr. OV 94 „Gewerbegebiet Erlentiefenstraße“ und BK 98 „Heinrichstraße Ost“ der Stadt Bergkamen

hier: Verlagerung von Ausgleichsflächen zur Realisierung des Hochwasser-

        schutzes am Neustädter Bach

 

- Drucksache Nr.  8/1831-00 -

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung, indem er zunächst auf die Ratssitzung vom 24.07.2003 verweist, in der er vorgeschlagen hatte, die inhaltlichen Gründe für den vorgelegten Grundstücksverkauf an den Lippeverband im Ausschuss für Umweltfragen darzustellen. Vor dem Hintergrund, dass der Lippeverband in der Notwendigkeit steht, geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Neustädter Baches durchzuführen und gleichzeitig als Kooperationspartner der Stadt Bergkamen um entsprechende Unterstützung bei den erforderlichen Grundstückserwerben gebeten hatte, solle dem Lippeverband das betreffende städtische Grundstück für einen weitergehenden Grundstückstausch veräußert werden. Auf einer unmittelbar benachbarten Fläche ist zumindest der zu erbringende Ausgleich für den B-Plan BK 98 „Heinrichstraße Ost“ zu verwirklichen. Für die weiteren genannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden zur Zeit weitere Grundstücksverhandlungen durchgeführt.

 

Stadtverordnete Kiel bemängelt die im Hinblick auf die durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fehlenden Informationen zu den weitergehenden Grundstücksverhandlungen, auf denen die Ausgleichsmaßnahmen im Falle eines Grundstücksverkaufes erfolgen sollen. Sie erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlußvorschlag der Verwaltung nicht entsprechen werde.

 

Stadtverordneter Sparringa  weist auf den Verlust der ökologischen Wertigkeit der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wenn diese, nicht wie bisher vorgesehen als eine zusammenhängende Fläche sondern isoliert voneinander umgesetzt werden.

 

Vorsitzender Heinzel erklärt, dass eine Umsetzung vorgegebener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Interesse des Ausschuss für Umweltfragen liege und dieser auf einer entsprechenden Realisierung bestehe.

 

 

Beschluss:

Der Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Hochwasserschutzes am Neustädter Bach die Ausgleichsflächen der Bebauungspläne OA 91/1, OV 94/1. Änderung und BK 98 in unmittelbare Nachbarschaft zu verlagern.

Die geeigneten Flächen sowie geplanten Maßnahmen sind im Fortgang der Tauschverhandlungen dem Umweltausschuss erneut vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:            Einstimmig abgelehnt

                        Ja-Stimmen:                        000

                        Nein-Stimmen:                        013

                        Stimmenthaltungen:                        002

                        Befangen:                        000