Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 mit der Festlegung der Schutzziele:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen (Schutzziel 1).

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionen soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen (Schutzziel 2).

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 80 % der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Satz 3 BHKG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Vorsitzender André Rocholl eröffnet TOP 2 mit dem Hinweis, dass die Stadt Bergkamen den Brandschutzbedarfsplan (BSBP) erstmals mit externer Unterstützung durch die Kommunalagentur NRW erstellt hat.

 

Erste Beigeordnete Christine Busch erklärt, dass sich Verwaltung und Leitung der Feuerwehr im dauerhaften Austausch über die Erhaltung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr befinden. Das betrifft kleinteilige Angelegenheiten wie die Verbesserung der Aus- und Fortbildung, aber auch die strategische Entwicklung der Feuerwehr. Ziel dabei ist es stets die Freiwilligkeit der Feuerwehr zu erhalten. Letztlich würde eine hauptamtlich besetzte Wache nur einen geringen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ausmachen mit einer neu zu errichtenden Feuerwache, einem zusätzlichen Fahrzeug und Besatzung. Die Freiwillige Feuerwehr Bergkamen würde dabei auch weiterhin das Rückgrat des Brandschutzes darstellen. Zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr werden derzeit zwei hauptamtliche Gerätewarte beschäftigt; weitere Unterstützung über den aktuellen Stellenplan hinaus wird zukünftig erforderlich sein.

 

Christoph Müller von der Kommunalagentur NRW stellt den BSBP und hierbei insbesondere die Bereiche Gefährdungsanalyse, IST-Zustand als Abgleich mit dem SOLL-Zustand sowie den Maßnahmen-Bereich vor.

 

Lucie Kleinstäuber von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen dankt für den Vortrag. Sie fragt an, inwiefern Politik helfen kann und ob eine Priorisierung von Maßnahmen zwischen Politik und Leitung der Feuerwehr hilfreich sein könnte. Christoph Müller berichtet von seinen Erfahrungen mit anderen Feuerwehren. Hierbei sei auch eine erneute Gesprächsrunde nicht unbedingt hilfreich – es gehe darum die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dirk Kemke ergänzt, dass allen Beteiligten der Handlungsdruck bewusst ist und dass der vorliegende BSBP-Entwurf aufzeigt, dass die Feuerwehr leistungsfähig ist. Wie die Rahmenbedingungen korrigiert werden müssen, um die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu erhalten ist weiterhin zu prüfen.

 

Thomas Eder von der CDU-Fraktion berichtet, dass er nach Lesen der 92 Seiten BSBP-Entwurf und dazugehörigen Vorlage erfreut über die Absicht der BR Arnsberg ist, die Ausnahmegenehmigung erneut zu erteilen. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist auf gutem Niveau, dennoch wird ein großes Maßnahmen-Paket geschnürt, welches Politik und Verwaltung zur Umsetzung bindet. Er sichert die positive Unterstützung der CDU-Fraktion hierbei zu.

 

Christine Busch ergänzt abschließend, dass die Zusammenarbeit mit externem Berichtswesen nun Klarheit über die Notwendigkeiten der Maßnahmen geschaffen hat und dass es sich hierbei nicht um Wünsche der Feuerwehr – sondern erforderliche Bedarfe – handelt.

 

Stephan Wehmeier von der CDU-Fraktion fragt ab, wann die Nichterfüllung der 3-fachen Absicherung der Grundschutzes inklusive Sonderaufgabe einer Einheit im Bereich der Personalausstattung der Einheiten kritisch zu betrachten sind. Christoph Müller erklärt, dass die 3-fache Absicherung sich in vorherigen BSBP-Aufstellungsverfahren bewährt hat und in den betrachteten Einheiten eine 3-fache Absicherung allgemein als ausreichend betrachtet wird.