Anfragen:

 

Bündnis 90/Die Grünen-Ratsmitglied Kestermann möchte einen aktuellen Sachstand zum 2. Rettungsweg am Beversee.

 

Technischer Beigeordneter Toschläger berichtet vom aktuellen Schriftverkehr vom 14.11.2023. Er erläutert die vereinbarten Kompensationsmaßnahmen und benennt die Zeitschiene.

 

Die Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen-Ratsmitglied Kestermann zu den gesamten Kosten kann Technischer Beigeordneter Toschläger nicht beantworten, sichert aber eine Antwort im Protokoll zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Im ursprünglichen Befreiungsantrag von August 2022 war eine Ersatzgeldzahlung von 5.473,00 € an den Kreis Unna vorgesehen. Dieser Wert ist allerdings inzwischen überholt.

 

Anstelle einer Ersatzgeldzahlung ist für den landschaftlichen und forstlichen Eingriff die Umsetzung einer Ausgleichsmaßnahme im Stadtgebiet Bergkamen erforderlich. Vorgesehen ist hierfür bekanntermaßen ein städtisches Grundstück in der Lippeaue, die Maßnahmen auf der Fläche werden durch die UNB Kreis Unna als Fachbehörde umgesetzt. Die vorgesehenen Maßnahmen liegen voraussichtlich über dem jetzt erforderlichen Kompensationsumfang.

Hierbei gibt es verschiedene Varianten:

-       Die Stadt Bergkamen verkauft dem Kreis Unna das Grundstück oder es erfolgt die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes zugunsten des Kreises Unna.

-       Die Stadt Bergkamen zahlt für die Gesamtmaßnahme und bekommt den Mehrausgleich als Ökokonto gutgeschrieben oder die Stadt Bergkamen zahlt nur den jetzt erforderlichen Umfang und die übrige Maßnahme wird aus Ersatzgeldern des Kreises Unna bezahlt.

 

Derzeit erfolgt die Abstimmung zwischen dem Kreis Unna und dem StA 66 unter Einbezug von StA 23 über den tatsächlichen Umfang der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Grundstücksregelung. Die Kosten stehen noch nicht fest.

 

Zusätzliche Kosten entstehen durch den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in das geschützte Biotop Beverbach. Die Verrohrung ist durch Freilegung eines Gewässers an anderer Stelle auszugleichen. Dieses geschieht in Abstimmung zwischen StA 66, dem Kreis Unna und dem RVR. Auch diese Kosten stehen noch nicht fest.

 

Im StA 61 fallen Kosten für die fachplanerische Begleitung durch das Büro Kuhlmann+Stucht in Höhe von knapp 14.400 € an. Für die Ersterarbeitung der Unterlagen in 2021 betrugen die Kosten 8.260,98 €, die Überarbeitung der Unterlagen aufgrund der geänderten Bauausführung kostet nochmal 6.092,80 €, da eine Neubearbeitung der FFH-Vorprüfung erforderlich war.

 

 

SPD-Ratsmitglied Derichs spricht die Presseberichterstattung zur Sanierung der Jahnstraße im Bereich der Wasserstadt an.

 

Bürgermeister Schäfer sichert zu, dies Anfang des Jahres im Gespräch mit StraßenNRW zu klären.

 

 

Mitteilungen:

 

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