Sitzung: 30.11.2023 Rat der Stadt Bergkamen
Anfragen:
Bündnis 90/Die Grünen-Ratsmitglied Kestermann möchte einen aktuellen Sachstand zum 2. Rettungsweg am Beversee.
Technischer Beigeordneter Toschläger berichtet vom aktuellen Schriftverkehr vom 14.11.2023. Er erläutert die vereinbarten Kompensationsmaßnahmen und benennt die Zeitschiene.
Die Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen-Ratsmitglied Kestermann zu den gesamten Kosten kann Technischer Beigeordneter Toschläger nicht beantworten, sichert aber eine Antwort im Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung:
Im ursprünglichen
Befreiungsantrag von August 2022 war eine Ersatzgeldzahlung von 5.473,00 € an
den Kreis Unna vorgesehen. Dieser Wert ist allerdings inzwischen überholt.
Anstelle einer
Ersatzgeldzahlung ist für den landschaftlichen und forstlichen Eingriff die
Umsetzung einer Ausgleichsmaßnahme im Stadtgebiet Bergkamen erforderlich.
Vorgesehen ist hierfür bekanntermaßen ein städtisches Grundstück in der Lippeaue,
die Maßnahmen auf der Fläche werden durch die UNB Kreis Unna als Fachbehörde
umgesetzt. Die vorgesehenen Maßnahmen liegen voraussichtlich über dem jetzt
erforderlichen Kompensationsumfang.
Hierbei gibt es verschiedene
Varianten:
-
Die Stadt Bergkamen verkauft dem Kreis Unna
das Grundstück oder es erfolgt die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes
zugunsten des Kreises Unna.
-
Die Stadt Bergkamen zahlt für die
Gesamtmaßnahme und bekommt den Mehrausgleich als Ökokonto gutgeschrieben oder
die Stadt Bergkamen zahlt nur den jetzt erforderlichen Umfang und die übrige
Maßnahme wird aus Ersatzgeldern des Kreises Unna bezahlt.
Derzeit erfolgt die Abstimmung
zwischen dem Kreis Unna und dem StA 66 unter Einbezug von StA 23 über den
tatsächlichen Umfang der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Grundstücksregelung. Die
Kosten stehen noch nicht fest.
Zusätzliche Kosten entstehen
durch den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in das geschützte Biotop
Beverbach. Die Verrohrung ist durch Freilegung eines Gewässers an anderer
Stelle auszugleichen. Dieses geschieht in Abstimmung zwischen StA 66, dem Kreis
Unna und dem RVR. Auch diese Kosten stehen noch nicht fest.
Im StA 61 fallen Kosten für
die fachplanerische Begleitung durch das Büro Kuhlmann+Stucht in Höhe von knapp
14.400 € an. Für die Ersterarbeitung der Unterlagen in 2021 betrugen die Kosten
8.260,98 €, die Überarbeitung der Unterlagen aufgrund der geänderten
Bauausführung kostet nochmal 6.092,80 €, da eine Neubearbeitung der
FFH-Vorprüfung erforderlich war.
SPD-Ratsmitglied Derichs spricht die Presseberichterstattung zur Sanierung der Jahnstraße im Bereich der Wasserstadt an.
Bürgermeister Schäfer sichert zu, dies Anfang des Jahres im Gespräch mit StraßenNRW zu klären.
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