Beschluss: Kenntnisnahme

Die Erste Beigeordnete Christine Busch verweist auf die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in dieser Angelegenheit. Es handelt sich hier nicht um Schulsport, Verbands- angehörigen - oder Vereinssport im Stadtgebiet, sondern um eine eher organisationslose Nutzung von Freizeitflächen im Stadtgebiet. Die Nutzung solcher Flächen fällt in die Zuständigkeit des Jugendamtes und somit auch eines anderen Ausschusses.