Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 12/1158
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das in der Anlage aufgeführte Standortkonzept für Altkleider- und Wertstoffsammelplätze anzuwenden und die Gesamtzahl der Containerstandorte auf die in der Anlage des Stadtortkonzeptes festgelegten Stellflächen zu beschränken.
Herr Toschläger
erläutert Ziel und Zweck des Standortkonzeptes, betont insbesondere den Aspekt,
dass Container diskriminierungsfrei aufzustellen sind. D.h., dass es keine
Beschränkung auf nur gemeinnützige Sammler geben darf. Außerdem gelten die
erarbeiteten Regelungen nur für den öffentlichen Raum.
Herr Schauerte
vermutet, dass mehr als die 20 in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten
Container im Stadtgebiet stehen.
Frau Warckentin
berichtet, dass es eine Befahrung der Containerstandorte und eine damit
verbundene Prüfung gegeben hat. Das Ergebnis dieser Befahrung spiegelt sich in
der Auflistung mit Stand vom 10.11.2023 wider.
Herr Engelhardt
kritisiert im Allgemeinen die Praxis der gewerblichen Altkleidersammlungen und
lehnt es ab solche auch noch durch städtische Regelungen zu unterstützen.
Diesbezüglich weist sowohl Herr Deuse als auch Herr Toschläger abermals auf die
gebotene Diskriminierungsfreiheit hin.
Herr Brückner
bezieht sich auf den Punkt 3.f. des Standortkonzeptes und erfragt die
Definition von „(…) um den Sammelcontainer herum liegen“. Herr Toschläger sagt
die Beantwortung durch das Protokoll zu.
Eine rechtlich gesicherte Definition von „… um den Sammelcontainer herum
liegen“ konnte nicht ermittelt werden. Im Sinne der Zuordnung der
herumliegenden Altkleider zu einem gewerblichen Sammelcontainer kann jedoch ein
Maximalabstand von <1,0 m angenommen werden, unabhängig davon, ob die
Altkleider verpackt oder unverpackt herumliegen.
Herr Schauerte
erkundigt sich nach dem Auswahlverfahren bei Interesse von mehreren Sammlern
für einen Standort. Frau Warckentin erklärt, dass momentan ein Stichtag
festgelegt wird und der Erste den Zuschlag erhält, da pro Standort nur ein
Container für die Dauer eines Jahres aufgestellt werden darf. Gemäß des neuen
Standortkonzeptes wird zukünftig das Losverfahren entscheiden.
Herr Derichs
begrüßt das Standortkonzept. Herr Deuse spricht sich für eine hübschere
Gestaltung der Alkleidercontainer aus; dadurch würden diese nicht so sehr im
Stadtbild stören.
Herr Salfer spricht sich für einen Standort auf dem Gelände des Recyclinghofes der GWA aus.